AGB Fortlaufende Verträge
- Eine Probestunde ist gratis.
- Der Unterricht findet einmal wöchentlich außerhalb der Schulferien statt. Es werden mindestens 36 Einheiten pro Jahr garantiert.
- Bei den Premiumverträgen findet der Unterricht auch in den Ferien statt. Es werden 48 Termine pro Jahr garantiert. 4 Wochen im Jahr sind unterrichtsfrei.
- Das Unterrichtshonorar wird Anfang jeden Monats per Lastschrift eingezogen. Es wird unabhängig von den Ferien fällig, da das Honorar auf ein Jahr hochgerechnet wird und in 12 gleichbleibenden
Monatsbeträgen entrichtet wird.
- Der erste Monat ist ein bezahlter Probemonat. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Monatsende; bei musikalischer Früherziehung, Ensembles und Chor einen Monat. Nach 24 Monaten gilt für
alle Verträge, die nach dem 01.03.2022 abgeschlossen wurden, eine Kündigungsfrist von 4 Wochen. Ein Lehrerwechsel berechtigt nicht zur Verkürzung der Kündigungsfrist.
- Die Kündigung ist ausschließlich über unseren Kündigungsbutton auf unserer Webseite einzureichen. Der Postweg ist ausgeschlossen.
- Fällt der Unterricht seitens der Lehrkraft aus, wird die ausgefallene Stunde nachgeholt oder das Honorar für diese Einheit erstattet. Fällt der Unterricht seitens des Schülers aus, besteht
kein Anspruch auf Erstattung oder ein Nachholtermin.
- Bei langfristiger Erkrankung kann der Vertrag in Absprache beitragsfrei gestellt werden.
- Kinder bis zum 7. Lebensjahr haben eine verkürzte Kündigungsfrist von 1 Monat zum Monatsende.
- Unter besonderen Umständen, bei denen ein normaler Präsenzunterricht wegen behördlicher Auflagen oder schwerer Erkrankung nicht möglich ist, kann der Unterricht von den Lehrern auch online
durchgeführt werden.